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Familienwappen
Jedes Wappen ist ein Unikat, es ist ursprünglich auf den Wappenstifter zugelassen.
Führungsberechtigt sind in der Regel die männlichen Nachkommen des Wappenstifters, was jedoch nach dem Willen des Stifters auch abänderbar ist.
Wapen sind damit urheberrechtlich geschützt, notwendigerweise müssen sie aber auch benutzt werden.
Der Eintrag in eine Wapenrolle ist für den Schutz eines Wappens sinnvoll.
Unser Familienwappen ist in verschiedenen Wappenrollen und Verzeichnissen eingetragen, so u.a. in der
Fränkischen Wappenrolle und der Wappenrolle der Heradlischen Gemeinschaft Westfalen.
Im Linkbereich unserer HP finden Sie verschiedene Links zu Heraldischen Gesellschaften, wobei auf Volständigkeit der Linkliste nicht zu berufen ist.
Nachfolgend ist die Kopie des Eintrages unseres Wappens in der Wappenrolle der HGW zu sehen: